Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Inhaltsverzeichnis
Kopfzeile
Inhalt
Ausgeweitete Maskenpflicht und Einschränken für Veranstaltungen
Ab dem 19. Oktober treten folgende Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft:
- Maskentragepflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, in Gastronomiebetrieben, öffentliche Verwaltung, in Bahnhöfen, Flughäfen sowie an Bus- und Tramhaltestellen (Plakat des BAG); ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren
- in Gastronomiebetrieben darf nur sitzend konsumiert werden
- an privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden
- private Veranstaltungen mit über 100 personen müssen über ein Schutzkonzept verfügen und dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden
- der Bundesrat empfiehlt Homeoffice, wo immer möglich
Damit gilt neu eine Maskenpflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen der Gemeindeverwaltung sowie im Schwimmbad Lättich (Eingangsbereich, Foyer, Garderoben, Restaurants). Die Maskentragepflicht in der Bibliothek und Ludothek ist bereits seit dem 10. Oktober in Kraft.
Eine Übersicht über die Corona-Schutzmassnahmen und -Hygieneregeln finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in den unten angefügten Dokumenten des Bundesrats und des Bundesamts für Gesundheit.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Plakat des BAG zur Maskentragepflicht | Download | 0 | Plakat des BAG zur Maskentragepflicht |
Medienmitteilung des Bundesrats | Download | 1 | Medienmitteilung des Bundesrats |
Verordnung des Bundesrats (Maskentragepflicht; Homeoffice-Empfehlung) | Download | 2 | Verordnung des Bundesrats (Maskentragepflicht; Homeoffice-Empfehlung) |
FAQ zu den neuen Bestimmungen | Download | 3 | FAQ zu den neuen Bestimmungen |
Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen | Download | 4 | Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen |