Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Inhaltsverzeichnis
Kopfzeile
Inhalt
Kulturförderung
Die Einwohnergemeinde Baar fördert insbesondere folgende Kultursparten: Bildende Kunst, Angewandte Kunst (Kunsthandwerk), Literatur, Musik, Theater, Tanz, Performance, Film, Fotografie, Video, neue Medien sowie die Erforschung von Geschichte und Kultur der Gemeinde Baar.
Die Einwohnergemeinde Baar unterstützt Projekte von Laien und professionellen Kulturschaffenden. Die Projekte müssen einen Ortsbezug zu Baar aufweisen (von/für Baarerinnen und Baarer oder in Baar stattfinden). Die Gemeinde engagiert sich auch im kulturellen Bereich für die Nachwuchsförderung.
Die Einwohnergemeinde Baar fördert das kulturelle Schaffen nach Massgabe der jährlich bewilligten finanziellen Mittel und auf Grundlage der Richtlinien für die Kulturförderung vom 1. Januar 2012.
Es sind unterschiedliche Unterstützungen möglich:
- grössere, von der Kulturkommission initiierte oder unterstützte Kultur-Projekte. Wenn Sie eine Projektidee haben, kontaktieren Sie bitte die Kulturbeauftragte.
- einmalige finanzielle Beiträge über den freien Kulturkredit an Projekte, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Für die Gesuchseingabe beachten Sie bitte das "Merkblatt für Gesuchsstellende".
- Beiträge an kulturelle Vereine in Form von jährlich wiederkehrenden Beiträgen. Die Vereinsförderung ist in den "Richtlinien über die Vereinsförderung im Kulturbereich" vom 7. März 2007 geregelt. Für die Auszahlung der bereits bewilligten Beiträge benutzen Sie bitte das "Merkblatt Auszahlung des Beitrags".
- Beiträge an kantonale Institutionen.
Die eingegangenen Gesuche werden von der Kulturbeauftragten geprüft und von der Kulturkommission beurteilt. Die Antragsstellenden werden schriftlich über den Entscheid informiert und verpflichten sich, die gestellten Auflagen einzuhalten.
Termine Kulturkommission | Frist für Gesuchseingabe |
13. November 2024 | 18. Oktober 2024 |
29. Januar 2025 | 3. Januar 2025 |
31. März 2025 | 7. März 2025 |
2. Juni 2025 | 9. Mai 2025 |
15. September 2025 | 22. August 2025 |
10. November 2025 | 17. Oktober 2025 |
Logo «Baar macht Kultur»
Kulturelle Institutionen und Verantwortliche von Kulturprojekten und -veranstaltungen, die von der Einwohnergemeinde Baar mit finanziellen Beiträgen unterstützt werden, sind verpflichtet, dies unter Verwendung des Logos «Baar macht Kultur» an geeigneter Stelle (Drucksachen, Inserate usw.) zu erwähnen. Das Logo liegt in einer farbigen und einer schwarz-weissen Version und kann unten auf dieser Seite in verschiedenen Dateiformaten heruntergeladen werden.
Sofern generell Sponsoren nur genannt und nicht mit Logo aufgeführt werden, kann auf die Platzierung des Logos «Baar macht Kultur» verzichtet und die Bezeichnung «Unterstützt von der Einwohnergemeinde Baar» verwendet werden.
Kontakt: Fachstelle Kultur
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Gesuchseingabe Kulturschaffende (PDF, 134.91 kB) | Download | 0 | Gesuchseingabe Kulturschaffende |
Auszahlung Vereinsbeitrag (PDF, 42.44 kB) | Download | 1 | Auszahlung Vereinsbeitrag |
Logo «Baar macht Kultur» farbig (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten) (ZIP, 2.72 MB) | Download | 2 | Logo «Baar macht Kultur» farbig (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten) |
Logo «Baar macht Kultur» schwarz-weiss (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten) (ZIP, 2.68 MB) | Download | 3 | Logo «Baar macht Kultur» schwarz-weiss (zip-Datei mit mehreren Dateiformaten) |