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Alimentenbevorschussung
Alimentenbevorschussung durch den Sozialdienst der Wohnsitzgemeinde kann beantragt werden, wenn der Alimentenschuldner seinen Pflichten nicht, nicht regelmässig oder nicht vollständig nachkommt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines definitiven Rechtstitels (rechtskräftiges Gerichtsurteil oder genehmigter Unterhaltsvertrag). Die Zuger Einwohner- und Bürgergemeinden bevorschussen die Unterhaltsbeiträge (Frauen- und Kinderalimente), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Inkasso haben sie die Frauenzentrale des Kantons Zug beauftragt.
Auskünfte erteilen der Sozialdienst Baar, Telefon 041 769 07 15, soziales-gesellschaft@baar.ch oder die Frauenzentrale des Kantons Zug, Alimenteninkassostelle, Untermüli 7, 6300 Zug, Telefon 041 725 26 20, alimente@eff-zett.ch, wo Inkasso- und Bevorschussungsanträge direkt eingereicht werden können.
Kontakt
AlimentenbevorschussungRathausstrasse 6
6341 Baar
Tel. 041 769 07 15
soziales-gesellschaft@baar.ch
Öffnungszeiten
08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr, Mo. bis 18.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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