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Krankenkasse
Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern. Weitere Details finden Sie direkt im Merkblatt Informationen für Zuzügerinnen / Zuzüger.
Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Mehr dazu entnehmen Sie dem Merkblatt Informationen für Zuzügerinnen und Zuzüger. Trifft einer der im Merkblatt genannten Befreiungsgründe auf Sie zu, reichen Sie bitte ein vollständiges Befreiungsgesuch mit all den notwendigen Beilagen an das Gemeindebüro Baar ein.
Formulare |
Studierende | |
Privatversicherte im höheren Alter oder mit chronischer Erkrankung | |
Entsandte Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer | |
Grenzgängerinnen und -gänger | Formular G |
Nichterwerbstätige mit Aufenthaltsbewilligung |
Fragebogen für Zuziehende zur Abklärung der Versicherungspflicht |
In der Rubrik Soziales finden Sie die Informationen zur individuellen Prämienverbilligung (IPV).