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Grabarbeiten in Gemeindestrassen
Die Bewilligung bezieht sich auf Bauarbeiten und Grabungen im Bereich von Strassen und Wegen im Eigentum der Einwohnergemeinde Baar oder private Strassen und Wege mit öffentlichen Rechten. Dies Umfasst die Fahrbahnen und Gehwege sowie separate Rad- und Fusswege. Für Bauarbeiten und Grabungen im Bereich der Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zug zuständig.
Gesuch um Bewilligung von Bauarbeiten und Grabungen im Strassenraum von Gemeindestrassen
Die Bewilligung bezieht sich auf Bauarbeiten und Grabungen im Bereich von Strassen und Wegen im Eigentum der Einwohnergemeinde Baar oder private Strassen und Wege mit öffentlichen Rechten. Dies Umfasst die Fahrbahnen und Gehwege sowie separate Rad- und Fusswege. Für Bauarbeiten und Grabungen im Bereich der Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zug zuständig.
Behördengang
- Bestimmungen lesen (siehe Dokumente am Ende der Seite)
- Formular ausfüllen
- Pläne anhängen und hochladen (Formate z.B. .pdf, .jpg, .gif; keine Vektordaten z.B. .dxf oder .dwg)
- Formular online senden; oder PDF ausdrucken und per Post einreichen
- Bewilligungserteilung durch die Abteilung Planung/Bau
Formular
Hier kommen Sie zum Gesuchsformular Online
Kosten
Für diese Bewilligung werden keine Gebühren erhoben.
Gesetzliche Grundlagen
Kantonale Bestimmungen:
Gesetz über Strassen und Wege 751.14 vom 30.05.1996
Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vom 18.02.1997
Gemeindliche Bestimmungen:
Strassenreglement der Gemeinde Baar vom 19.06.2007, Rev. 23.01.2008
Adresse
Einwohnergemeinde Baar
Planung / Bau
Tiefbau
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 04 50
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Tiefbau | 041 769 04 50 | planung-bau@baar.ch |