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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Erbschaft und Testament

Das Erbschaftsamt Baar bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Bearbeitung der Erbschaftsfälle (Erbenabklärungen, Erstellen von diversen Bescheinigungen etc.)
  • Amtliches Steuerinventar
  • Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen
  • Beratungen

Erbenbescheinigung

Eine Erbenbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind. Die Bescheinigung gilt als Ausweis der Erbe…
Eine Erbenbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind. Die Bescheinigung gilt als Ausweis der Erben und wird u. a. für Bank- und Grundstückgeschäfte benötigt.
 
Die Erbenbescheinigung wird nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag oder anhand der schriftlichen Erklärung zur Erbannahme ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.

Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen

Die Einwohner von Baar können Testamente und Erbverträge im Depot des Erbschaftsamtes zur Aufbewahrung hinterlegen. So ist beim Todesfall sichergestellt, dass die hinterlegten Schriften …
Die Einwohner von Baar können Testamente und Erbverträge im Depot des Erbschaftsamtes zur Aufbewahrung hinterlegen. So ist beim Todesfall sichergestellt, dass die hinterlegten Schriften an die Erben, bzw. begünstigten Personen zur Eröffnung gelangen.

Inventaraufnahmen

Die Aufnahme eines steuerlichen Nachlassinventars erfolgt im Auftrag der Kantonalen Steuerverwaltung. Nicht in jedem Todesfall ist die Aufnahme des Steuerinventars erforderlich. Gegebene…
Die Aufnahme eines steuerlichen Nachlassinventars erfolgt im Auftrag der Kantonalen Steuerverwaltung. Nicht in jedem Todesfall ist die Aufnahme des Steuerinventars erforderlich. Gegebenenfalls werden die Erben von der Kantonalen Steuerverwaltung schriftlich informiert. Mit der Inventaraufnahme wird das gesamte Vermögen, bei verheirateten das eheliche Vermögen, per Todestag als Bestandesaufnahme festgehalten. Die Inventaraufnahme findet in Anwesenheit von mindestens einem Erben beim Erbschaftsamt statt.

Testamentseröffnung

Jedes Testament ist, ungeachtet seiner Gültigkeit, beim Tode des Verfassers dem Erbschaftsamt umgehend einzureichen. Dieses wird innert Monatsfrist nach seiner Einreichung den berechtigt…
Jedes Testament ist, ungeachtet seiner Gültigkeit, beim Tode des Verfassers dem Erbschaftsamt umgehend einzureichen. Dieses wird innert Monatsfrist nach seiner Einreichung den berechtigten Personen durch das Erbschaftsamt eröffnet.

Zugehörige Objekte