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Inhalt
Erbschaft und Testament
- Bearbeitung der Erbschaftsfälle (Erbenabklärungen, Erstellen von diversen Bescheinigungen etc.)
- Amtliches Steuerinventar
- Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen
- Beratungen
Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung wird nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag oder anhand der schriftlichen Erklärung zur Erbannahme ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.
Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen
Inventaraufnahmen
Testamentseröffnung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Erbschaftsamt | 041 769 01 32 | erbschaftsamt@baar.ch |