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Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Zeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit oder eventuell auch deren Einschränkungen nach ZGB Art. 13.
Sie können das Zeugnis beim Gemeindebüro oder über die eZug-App bestellen. Das Gemeindebüro überprüft anschliessend bei der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Handlungsfähigkeit.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindebüro | 041 769 01 11 | gemeindebuero@baar.ch |