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Aufstellen befristeter Reklameeinrichtungen (Veranstaltungen)
Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf befristete Reklameeinrichtungen. Über die Zulässigkeit von befristeten Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Gesuche sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten. Befristete Reklameeinrichtungen dürfen maximal 4 Wochen vor dem Anlass erstellt werden und sind nach dem Anlass innert Wochenfrist wieder zu entfernen.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen
- PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
- Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
- Bewilligungserteilung durch die Abteilung Sicherheit/Werkdienst
- Zahlung der Bewilligungsgebühr
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
Gemäss Gebührentarif im Bauwesen CHF 50.– bis 500.–
Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössische Bestimmungen:
Kantonale Bestimmungen:
Gemeindliche Bestimmungen:
- Reklamereglement vom 6.4.2010 (Stand 9.12.2021)
- Gebührentarif im Bauwesen vom 17.9.2008 (Stand 9.12.2021)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Verkehrstechnik | 041 769 06 32 | vt@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit / Werkdienst | 041 769 06 11 | sicherheit-werkdienst@baar.ch |
Name | Download |
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