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Anbringen von Betriebswegweisern
Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf das Anbringen von Betriebswegweisern gemäss den kantonalen Richtlinien für die Signalisierung von Betrieben und der Signalisationsverordnung Art. 54 Abs. 4 (SSV). Die Ausgestaltung hat der VSS Norm zu entsprechen. Die Richtlinien und die Ausgestaltung sind im Merkblatt Betriebswegweiser übersichtlich Zusammengefasst. Über die Zulässigkeit von Betriebswegweisern entscheidet die Einwohnergemeinde Baar.
Behördengang
1. Gesetzliche Grundlagen lesen
2. Online Formular einreichen
3. Bewilligungserteilung durch die Abteilung Sicherheit / Werkdienst
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
Die Kosten für die Beschaffung sowie Montage und Unterhalt des Betriebswegweisers gehen zulasten der Gesuchstellerin / des Gesuchstellers.
Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössiche Bestimmungen:
- Art. 54 Abs. 4 der Signalisationsverordnung (SSV) vom 5.9.1979
Kantonale Bestimmungen:
- Richtlinien für die Signalisierung von Betrieben vom 26.6.1968
Gemeindliche Bestimmungen:
- Informationsblatt Betriebswegweiser vom 14.10.2020
Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Sicherheit / Werkdienst
Verkehrstechnik
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 06 21
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Verkehrstechnik | 041 769 06 32 | vt@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit / Werkdienst | 041 769 06 11 | sicherheit-werkdienst@baar.ch |
Name | Download |
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