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Notariat
Die Urkundsperson der Einwohnergemeinde Baar ist zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche und vormerkbare Rechte an Grundstücken erstreckt sich die Zuständigkeit auf die in der Gemeinde Baar sowie den Gemeinden Neuheim und Walchwil gelegenen Grundstücke.
Die Urkundspersonen sind zuständig für die Beratung, Erstellung und Ausarbeitung sämtlicher Verträge in den nachstehenden Rechtsbereichen:
Sachenrecht für Grundstücke in den Gemeinden Baar, Neuheim und Walchwil
- Verträge auf Eigentumsübertragung (z.B. Kauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Verträge über die Begründung von beschränkt dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
- Verträge über vormerkbare persönliche Rechte (z.B. Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte)
Ehe-/Erbrecht
- Ehe-/Erbverträge
- Testamente
- Vorsorgeaufträge
Gesellschaftsrecht
- Gründungen
- Statutenänderungen
- Liquidationen
- Abtretung Stammanteile (bei GmbH)
Damit wir Ihnen eine umfassende Beratung und die gewünschten Dienstleistungen anbieten können, bitten wir Sie, mit uns einen Termin zu vereinbaren. Bei unangemeldeten Besuchen können wir eine umgehende Bearbeitung Ihres Anliegens nicht garantieren.
Im Weiteren bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an (nicht abschliessend):
- Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien ab Original (auch am Schalter des Gemeindebüros ohne Voranmeldung möglich). Bitte nehmen Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit.
- Aufnahme von eidesstattlichen Erklärungen
- Bürgschaftsverpflichtungen
Angaben zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs (digital)
Angaben zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs (Download Formular)
Errichtung Papier-Schuldbrief/e
Errichtung Register-Schuldbrief/e
Gebührenverordnung Beurkundungswesen
Für weitere Auskünfte und Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr (Mo bis 18.00 Uhr)
Termine: Wir bitten Sie, mit uns jeweils einen Termin zu vereinbaren. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da.
Personen
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Zugehörige Objekte
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