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Schiesswesen
Die obligatorische Schiesspflicht der Wehrmänner kann in einem Schützenverein erfüllt werden.
Für Fragen im Zusammenhang mit der ausserdienstlichen, obligatorischen Schiesspflicht wenden Sie sich bitte an das:
Amt für Zivilschutz und Militär
Militärverwaltung
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Telefon 041 594 33 00
E-Mail info.azm@zg.ch
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