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Neu muss die Gemeinde 5G-Antennen bewilligen
Als im Jahr 2019 bei der Gemeinde Baar die ersten Gesuche für die Erstellung von Mobilfunkanlagen der neusten Generation oder für Updates bestehender Anlagen auf die sogenannte 5G-Technologie eingegangen sind, bezog der Gemeinderat eine klare Haltung: Er sistierte alle Baugesuche und verwies auf fehlende Entscheidungsgrundlagen. Der Gemeinderat vermisste klar definierte Messmethoden, eine entsprechende Normierung auf Bundesebene und Verfahrenshilfen. Mittlerweile hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht. Am 1. Januar 2022 ist die entsprechend revidierte Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft getreten. Auch die Messmethoden für sogenannte adaptive Antennen (siehe Kasten) wurden klar definiert und sind wissenschaftlich erhärtet.
Sistierungen sind nicht mehr zulässig
Trotzdem hat der Gemeinderat auch im Jahr 2022 an seiner Position festgehalten und ist auf entsprechende Baugesuche nicht eingegangen. «Nun liegen aber Grundlagen und erste Rechtsentscheide vor, aufgrund derer wir unsere Praxis ändern mussten», sagt Gemeinderat Zari Dzaferi. Unter anderem wurde vom Regierungsrat des Kantons Zug entschieden, dass eine Sistierung des Baubewilligungsverfahrens nicht zulässig ist, wenn nur auf Unklarheiten bezüglich der Beurteilung von adaptiven Antennen verwiesen wird. In anderen Worten: «5G-Antennen» können mittlerweile ausreichend auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Eine «5G-Antenne» ist zu bewilligen, sofern die NISV und die darin festgelegten Grenzwerte eingehalten und auch die übrigen planungs- und baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Gemeinde nimmt Mobilfunkbetreiber in die Pflicht
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die sistierten Baubewilligungsverfahren fortzusetzen. «5G-Antennen» werden künftig bewilligt, wenn das kantonale Amt für Umwelt, das für den Vollzug der NISV verantwortlich ist und die Überprüfung der Mobilfunkanlagen in Bezug auf Einhaltung der Grenzwerte vornimmt, eine positive Beurteilung abgibt und auch alle weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Baar kommt damit dem Rechtsanspruch der Mobilfunkbetreiber nach und folgt dem Beispiel der anderen Zuger Gemeinden, die dieselbe Bewilligungspraxis verfolgen. «Der Gemeinderat Baar wird aber in anderer Form verstärkt Einfluss nehmen», verspricht Zari Dzaferi. «Wir werden im sogenannten Dialogmodell aktiver mitwirken.» Dieses Modell besagt, dass Gemeinden einem Mobilfunkbetreiber alternative, weniger sensible Standorte für eine geplante Mobilfunkanlage vorschlagen können. Der Betreiber muss diese Standorte zwingend überprüfen und alle notwendigen Abklärungen treffen.
«5G-Antennen» |
Die Abkürzung 5G steht für die fünfte Generation des Mobilfunks. Es handelt sich um einen neuen Mobilfunkstandard bzw. eine neue Mobilfunktechnologie. Der Begriff «5G-Antenne» ist jedoch ungenau und missverständlich. Die 5G-Technologie kann nämlich sowohl mit konventionellen als auch mit sogenannten adaptiven Antennen verwendet werden. Adaptive Antennen sind für den Ausbau des 5G-Netzes ein wichtiges Element. Anders als konventionelle Antennen ermöglichen sie es nämlich, die Daten gezielt dorthin zu senden, wo sie nachgefragt werden, und reduzieren die Strahlung in andere Richtungen. Dadurch können mit derselben Energie mehr Daten übertragen werden. |
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