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Ehevorbereitung und Trauung
Vorbereitung der Eheschliessung
Damit man heiraten kann, ist das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen. Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort von Braut und/oder Bräutigam.
Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate bis spätestens eine 1 Woche vor der Trauung durchgeführt werden. Dazu ist eine persönliche Vorsprache der Brautleute beim Zivilstandsamt notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns.
Damit wir Sie über die erforderlichen Dokumente informieren können, bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wünscht das Brautpaar die Ehe in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu schliessen, stellen wir nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus.
Die Gebühren für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens sowie die Trauung belaufen sich auf rund CHF 300.- bis 400.-
Fotos
Trauungslokal Rathaussaal
Trauungslokal Schwesternhaus
Dokumente
Broschüre Eheschliessung in der Schweiz
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Kreis Baar | 041 769 01 30 | zivilstandsamt@baar.ch |
Name | Download |
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