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Aufstellen von Baureklamen
Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf Baureklamen. Über die Zulässigkeit von freistehenden Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Gemäss Reklamereglement sind diese bewilligungspflichtig und müssen eingegeben werden. Gesuche für Baureklamen sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen
- PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
- Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
- Bewilligungserteilung durch die Abteilung Sicherheit/Werkdienst
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
keine
Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössiche Bestimmungen:
Kantonale Bestimmungen:
Gemeindliche Bestimmungen:
- Reklamereglement vom 6.4.2010 (Stand 9.12.2021)
- Gebührentarif im Bauwesen vom 17.9.2008 (Stand 9.12.2021)
Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Sicherheit / Werkdienst
Verkehrstechnik
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 06 20
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Verkehrstechnik | 041 769 06 32 | vt@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit / Werkdienst | 041 769 06 11 | sicherheit-werkdienst@baar.ch |
Name | Download |
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