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Aufstellen politischer Aussenwerbung
Für Wahl- und Abstimmungswerbung besteht eine Meldepflicht. Mittels Formular können Sie die gewünschten Standorte einreichen. Werbeträger für die temporäre politische Werbung dürfen frühestens 6 Wochen und einen Tag (Samstag) vor dem Wahl- oder Abstimmungstag aufgestellt werden. Spätestens an dem auf den Wahl- oder Abstimmungstag folgenden Samstag sind die Werbeträger abzuräumen.
Behördengang
- «Wegleitung für politische Aussenwerbung» lesen
- Formular ausfüllen
Bei Standorten im Privateigentum ist die Zustimmung für das Aufstellen beim Grundeigentümer direkt einzuholen.
Wegleitung für politische Aussenwerbung
Hier finden Sie die Wegleitung.
Formular
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wegleitung für politische Aussenwerbung (PDF, 4.86 MB) | Download | 0 | Wegleitung für politische Aussenwerbung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Verkehrstechnik | 041 769 06 32 | vt@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit / Werkdienst | 041 769 06 11 | sicherheit-werkdienst@baar.ch |