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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Aufstellen politischer Aussenwerbung

Für Wahl- und Abstimmungswerbung besteht eine Meldepflicht. Mittels Formular können Sie die gewünschten Standorte einreichen. Werbeträger für die temporäre politische Werbung dürfen frühestens 6 Wochen und einen Tag (Samstag) vor dem Wahl- oder Abstimmungstag aufgestellt werden. Spätestens an dem auf den Wahl- oder Abstimmungstag folgenden Samstag sind die Werbeträger abzuräumen. 

 

Behördengang

  • «Wegleitung für politische Aussenwerbung» lesen
  • Formular ausfüllen

Bei Standorten im Privateigentum ist die Zustimmung für das Aufstellen beim Grundeigentümer direkt einzuholen.

 

Wegleitung für politische Aussenwerbung

Hier finden Sie die Wegleitung.

 

Formular

Hier kommen Sie zum Online Formular.

Zugehörige Objekte

Name
Wegleitung für politische Aussenwerbung (PDF, 4.86 MB) Download 0 Wegleitung für politische Aussenwerbung