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Zuzug, Wegzug, Umzug
Änderungen Ihrer Adresse wegen Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb von Baar sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Ihr Ansprechpartner ist das Gemeindebüro.
Abmeldung / Wegzug von Baar
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung oder ein amtliches Ausweisdokument
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Original-Ausländerausweis
- neuer Mietvertrag
Beim Melden des Wegzugs werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert:
- Steuerverwaltung
- Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
- Amt für Zivilschutz und Militär (bei militärpflichtigen Personen)
- Strassenverkehrsamt
- AHV-Zweigstelle
- Schulrektorat
- SERAFE AG
- Wasserwerke Zug AG
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte 2 Monate vor Ihrer Ausreise mit dem Gemeindebüro Kontakt auf.
Adressänderung / Umzug innerhalb Baar
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Baar umgezogen sind und eine neue Adresse haben, bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden.
Beim Melden der Adressänderung werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert:
- Steuerverwaltung
- Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
- Amt für Zivilschutz und Militär (bei militärpflichtigen Personen)
- Strassenverkehrsamt (beim blauen Führerausweis in Papierformat ist trotzdem eine persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt nötig)
- AHV-Zweigstelle
- Schulrektorat
- SERAFE AG
- Wasserwerke Zug AG
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung oder ein amtliches Ausweisdokument
Ausländische Staatsangehörige benötigen den Original-Ausländerausweis sowie den neuen Mietvertrag.
Anmeldung / Zuzug nach Baar
Wir heissen Sie in der Gemeinde Baar herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter anmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag
- Familienausweis (wenn nicht mehr ledig)
- aktuelle Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Karte
- Scheidungsurteil
- Gerichtsurteil über elterliche Sorge
Die Einwohnerkontrollen können aufgrund einer Anpassung des ZGB (Art. 43a Abs. 4 Ziff. 6) künftig auf das Dokument Heimatschein verzichten, da die darauf stehenden Daten online abgerufen werden können. Die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheines wurde daher mit Wirkung per 1. Januar 2023 im Kanton Zug aufgehoben.
Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, melden Sie sich direkt beim Amt für Migration. Eine Anmeldung bei der Gemeinde Baar ist nicht erforderlich.
- Preis
- CHF 30.-
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindebüro | 041 769 01 11 | gemeindebuero@baar.ch |