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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Fachstelle FEB

Die Fachstelle FEB ist zuständig für:

  • Auskunft über Dienstleistungen und Angebote für die Betreuung und Frühförderung von Kindern im Vorschulalter
  • Bewilligung und Aufsicht über Kitas und Tagesbetreuungsangebote
  • Koordination privater und gemeindlicher Angebote
  • Bearbeitung Subventionsbeiträge für Kitaplätze (Betreuungsgutscheine)
  • Projekt- und Konzeptarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Bewilligung einer Kindertagesstätte

Wer regelmässig Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt tagsüber im eigenen Haushalt betreut, muss dies der Behörde melden. So schreibt es die Pflegekinderverordnung des Bundes (PAVO) in Art. 12 Abs. 1 vor. Zudem regelt die PAVO in Art. 13 Abs. 2, dass Einrichtungen einer Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde bedürfen, die regelmässig mehrere Kinder gegen Entgelt tagsüber zur Betreuung aufnehmen. Der Begriff «regelmässig» wird in der Kinderbetreuungsverordnung des Kantons Zug (KiBeV) definiert. So gilt als Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kinderhort) eine Einrichtung, die Kinder während mindestens 14 Wochen pro Jahre, mehr als 25 Stunden pro Woche und über den Mittag betreut.

 

Für Anliegen, welche die Bewilligung und Aufsicht über Kindertagesstätten und private Kinderhorte der Gemeinde Baar betreffen, wenden Sie sich an die Fachstellenleiterin Familienergänzende Kinderbetreuung FEB. Sie steht Eltern, Leitenden und Mitarbeitenden von Kitas und privaten Horten und anderen Interessierten auch für Beratung zur Betreuungsqualität und bei generellen Fragen zu den Betreuungsverhältnissen zur Verfügung.

 

Beabsichtigen Sie, eine Kinderbetreuungseinrichtung zu eröffnen?

  • Sie können frühzeitig bei der Fachstelle Familienergänzende Kinderbetreuung FEB eine Checkliste zur Bewilligung einer Betreuungseinrichtung einholen.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer Betriebsbewilligung einer Kinderbetreuungseinrichtung benötigt mindestens drei bis sechs Monate. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Fachstelle Familienergänzende Kinderbetreuung FEB auf.
  • Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages empfehlen wir Ihnen, die Räumlichkeiten mit der Fachstellenleiterin FEB zu besichtigen, um allfällige baulich nötige Anpassungen besser einschätzen zu können.
  • Wenn das Bewilligungsgesuch und die dazu nötigen Unterlagen der Fachstelle Familienergänzende Kinderbetreuung eingereicht und geprüft wurden, findet eine Anhörung statt, um die Bewilligung und Auflagen zu besprechen. Anschliessend erfolgt die Bewilligungserteilung (je nach Erfüllung der Voraussetzungen mit Auflagen).

 

Bewilligungsanpassung von bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen

Für eine Anpassung der bestehenden Bewilligung füllen Sie das Antragsformular aus und reichen es der Fachstelle Familienergänzende Kinderbetreuung FEB ein.

Die Bearbeitung für die Anpassung einer Bewilligung benötigt mindestens zwei bis vier Monate. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Fachstelle Familienergänzende Kinderbetreuung auf.

 

Rechtliche Grundlagen

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