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Betreibung: Formular 6 - Zivilklage
Hinweis zum Formular-Download
Die Begehren müssen immer mit Orginalunterschrift versehen werden. Sie können der zuständigen Amtsstelle auf dem Postweg zugestellt, oder persönlich überbracht werden.
Die elektronische Uebermittlung von Begehren ist nicht möglich. Per E-Mail oder Fax eintreffende Begehren können daher nicht entgegengenommen werden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 041 769 02 50 | betreibungsamt@baar.ch |