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Inhalt
Sozialdienst
- Sicherstellung der Sozialhilfe gemäss kant. Sozialhilfegesetz
- freiwillige individuelle Sozialberatung
- Budget- und Schuldenberatung
- Alimentenbevorschussung gemäss kant. Gesetz und Richtlinien
- Koordination genügender Arbeitsprojekte
- durchführen von nötigen Heimplatzierungen
- Fragen und Probleme im Rahmen des Kinderschutzes
Alimentenbevorschussung
- Die Alimenteninkassostelle der Frauenzentrale bearbeitet im Auftrag der Einwohnergemeinden des Kantons Zug das Inkasso von ausstehenden Kinder- und Frauenalimenten.
- Die Inkassostelle stellt auch der zuständigen Gemeinde den Antrag für eine allfällige Bevorschussung von Alimenten.
- Falls Sie Schwierigkeiten mit laufenden Alimenten oder Rückstände von Alimenten haben, setzen Sie sich mit der Alimenteninkassostelle in Verbindung.
Alimenteninkasso und Bevorschussung der Frauenzentrale Zug, Untermüli 7, 6300 Zug, Telefon 041 725 26 20.
Link
Arbeitsprojekte
Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug führt in Absprache mit den Sozialdiensten der Gemeinden Arbeitsprojekte durch. In solchen Arbeitsprojekten erhalten arbeitsfähige Menschen eine sinnvolle Tagesstruktur und Beschäftigung. Es werden Arbeiten ausgeführt, die der Gesellschaft einen Nutzen erweisen und die Umwlt schonen.
Link:
RAV - Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Zug
VAM - Verein für Arbeitsmarktmassnahmen Zug
GGZ - Gemeinnützige Gesellschaft Zug
Beratungsstelle für Kindesschutz
Beratungsstelle für Kindesschutz Baar (BfK-B)
Die Beratungsstelle für Kindesschutz Baar (Bfk-B) ist in den Sozialdienst integriert. Sie ist die Kontakt- und Meldestelle der Einwohnergemeinde für Anliegen rund um den Kindesschutz. Sie steht der Bevölkerung von Baar kostenlos zur Verfügung. Personen, die eine Gefährdung des Kindeswohles wahrnehmen und melden, erhalten rasch und unbürokratisch Information und Beratung. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten werden Lösungswege zur Veränderung der Situation erarbeitet.
In verschiedenen Bereichen arbeitet die Beratungsstelle für Kindesschutz auch präventiv.
Budget- und Schuldenberatung
Für eine Budget- und Schuldenberatung können Sie sich beim Sozialdienst der Einwohnergemeinde Baar oder bei der Budget- und Schuldenberatung der Triangel Beratung der ev.-ref. Kirchgemeinde des Kantons Zug (Telefon 041 728 80 70) melden.
Link:
Triangel Beratung – Budget- und Schuldenberatung
Sozialberatung
Sozialberatung bedeutet Hilfestellungen in allgemeinen sozialen Bereichen, wie z.B. Beziehungs- und Familienberatung, Erziehungsberatung, Budget- und Schuldenberatung, Suchtberatung. In gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn die Hilfestellung durch eine andere spezialisierte Institution erbracht wird. In solchen Fällen übernimmt der Sozialdienst die Vermittlung.
Eine umfassende Auflistung sozialer Beratungsangebote und Dienstleistungen im Kanton Zug bietet das Sozialverzeichnis des Kantons.
Auswahl spezifischer Angebote:
- eff-zett (Einzel-, Paar-, Familienberatungen)
- Punkto Eltern, Kinder & Jugendliche
- Pro Infirmis
- Pro Senectute
- Triangel - Schuldenberatung
- Case Management Berufsbildung Zug
Sozialhilfe
In individuellen Gesprächen wird anhand der verschiedenen Unterlagen der Lebensbedarf ermittelt. Daraus ergibt sich eine allfällige finanzielle Unterstützung als Sozialhilfe. Vorhandene Vermögen müssen jedoch vorgängig bis auf einen von der schweiz. Konferenz für Sozialhilfe definierten Freibetrag verbraucht werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Sozialhilfegesetz, der Sozialhilfeverordnung, sowie im kant. Handbuch des Kantons Zug enthalten.
Sozialhilfe einfach erklärt
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat fünf Videos publiziert, die die Sozialhilfe in einfacher Sprache erklären. Informationen zum Bezug von Sozialhilfe und den Rechten und Pflichten der Beziehenden werden leicht verständlich und anschaulich dargestellt. Die Videos können Sozialhilfebeziehenden, sowie auch allen anderen Interessierten, die sich über das System Sozialhilfe informieren möchten, zum besseren Verständnis dienen.
Video 1: Grundlagen der Sozialhilfe
Video 2: Rechte beim Sozialhilfebezug
Video 3: Pflichten in der Sozialhilfe
Video 4: Bemessung der Unterstützung von Sozialhilfe
Video 5: Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst | 041 769 07 11 | soziales-gesellschaft@baar.ch |