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Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Aufstellen von Baureklamen

Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf Baureklamen. Über die Zulässigkeit von freistehenden Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Gemäss Reklamereglement sind diese bewilligungspflichtig und müssen eingegeben werden. Gesuche für Baureklamen sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten.

 

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen
  3. PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
  4. Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
  5. Bewilligungserteilung durch die Abteilung Sicherheit/Werkdienst


Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.

 

Kosten
keine

 

Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössiche Bestimmungen:

Kantonale Bestimmungen:

Gemeindliche Bestimmungen:

Zugehörige Objekte