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Die Dienstleistungen des Zivilstandsamts werden durch den Kanton erbracht
Der Regierungsrat hat am 22. November 2024 beschlossen, die Aufgaben des Zivilstandsamts Kreis Baar im Sinne einer Sachwaltung per sofort und vollumfänglich der kantonalen Aufsichtsbehörde, namentlich dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Direktion des Innern, zu übertragen. Damit werden die Dienstleistungen ad interim durch den Kanton erbracht. Neben der Selbstanzeige haben fehlende personelle Ressourcen im Zivilstandsamt Kreis Baar diesen Schritt notwendig gemacht. Zur Untersuchung können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Zum Zivilstandsamt Kreis Baar gehören die Gemeinden Baar, Menzingen und Neuheim. Die Aufsichtsbehörde wird sicherstellen, dass die Aufgaben und Beurkundungen für diese Gemeinden weiterhin erfüllt werden können. Für die Bevölkerung gibt es keine Einschränkungen.
Das Zivilstandsamt ist ab sofort bis auf Weiteres am Dienstag und Donnerstag geschlossen. Am Montag, Mittwoch und Freitag ist das Amt normal geöffnet (08.00 bis 11.45 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr).
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Medienmitteilung des Kantons (DOCX, 128.64 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung des Kantons |