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Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung wird nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag oder anhand der schriftlichen Erklärung zur Erbannahme ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Erbschaftsamt | 041 769 01 32 | erbschaftsamt@baar.ch |