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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Testamentseröffnung

Jedes Testament ist, ungeachtet seiner Gültigkeit, beim Tode des Verfassers dem Erbschaftsamt umgehend einzureichen. Dieses wird innert Monatsfrist nach seiner Einreichung den berechtigten Personen durch das Erbschaftsamt eröffnet.

Zugehörige Objekte